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Rechtsanwälte in Europa: Belgien
Zulassung/Zuständigkeit:
Rechtsanwälte in Belgien werden durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer („Ordre des Avocats“) in den jeweiligen Landgerichtsbezirken (« Arrondissements judicaires « ) zugelassen. Das Arrondissement judicaire ist Sitz des Landgerichts („Tribunal de Premiere Instance“) und dessen regionaler Untergliederungen.
Die regionalen Rechtsanwaltskammern („Ordres“) sind in der nationalen belgischen Rechtsanwaltskammer ( „Ordre national des Avocats de Belgique“) zusammengefasst.
Das belgische Recht kennt keine örtliche, sachliche oder instanzielle Beschränkung der Vertretungsbefugnis, d. h., belgische Rechtsanwälte dürfen vor allen belgischen Gerichten auftreten.
Anwaltsgebühren:
In Belgien besteht keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, so dass eine Honorarvereinbarung vor Beauftragung dringend empfohlen wird. Das übliche Rechtsanwaltshonorar beziffert sich auf 10% bis 15% des Streitwerts, bei hohen Streitwerten auch niedriger.
Gebühren-/Kostentragung:
In Gerichtsverfahren hat die unterlegene Partei ausschließlich die Gerichtskosten zu tragen. Die Rechtsanwaltskosten trägt – auch die obsiegende Partei – jede Partei selbst, sofern diese nicht gesondert als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Sonstige Rechtsberatung:
Patentanwälte sind in Belgien unbekannt, zumal für die Anmeldung von Patenten in Belgien kein Anwaltszwang besteht. Patentanmeldungen werden regelmäßig begleitet von Patentberatungsbüros („Conseils en Brevets“).
Rechtsanwaltskammer:
Ordre National des Avocats de Belgique
1060 Buxelles, Avenue de la Toisson d`Or 65
Maison de l`Avocat
Fon : 0032 2 534 67 73
Fax : 0032 2 539 39 20
Ordre Français des Avocats du Barreau de Bruxelles
1000 Bruxelles, Place Poelaert
Palais de Justice
Fon : 0032 2 508 66 56
Fax : 0032 2 508 64 53
Nederlandse Orde van Advocaten te Brussel
1000 Bruxelles, Gerechtsgebouw
Fon: 0032 2 508 67 61
Fax: 0032 2 514 22 66
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